Berufspolitik

Gebäudetyp-e

Mit dem Gebäudetyp-e soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten und Umbauten im Bestand oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Schutzziele der Bauordnung nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden. Gleiches gilt für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden.

"E" wie Einigkeit – Auftaktveranstaltung zum Gebäudetyp-e in Sachsen am 20. August 2024 in Dresden

Wenn die Architektenkammer Sachsen, die Ingenieurkammer Sachsen und der BDA Sachsen gemeinsam zu einer Veranstaltung einladen, muss es sich um etwas Wichtiges handeln, was alle gleichermaßen betrifft. Am 20. August 2024 kamen im GEH8 Kunst Raum Ateliers in Dresden zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus der Architektur- und Ingenieurbranche sowie Politik und Verwaltung zusammen, um sich über die Novellierung des § 67 der Sächsischen Bauordnung und den dadurch ermöglichten sogenannten Gebäudetyp-e auszutauschen.
Eröffnet wurde mit begrüßenden Worten von Vertretern aller Gastgeber. Andreas Wohlfarth, Präsident der AK Sachsen, sprach von mehr Bewegungsfreiheit für Innovation und ergänzte die gängigen Assoziationen mit dem ‚E‘ – experimentell und einfach – durch seine eigene: erleichtert. Vizepräsident der IK Sachsen, Ralf Donner, plädierte für mehr Klarheit und einen größeren Spielraum beim Bauen im Bestand. Landesvorsitzender des BDA Sachsen, Alexander Pötzsch, begrüßte seinerseits mit einem Aufruf zur gemeinsamen Arbeit an der Bauwende und moderierte anschließend die Veranstaltung.

Das Thema geht alle an! Deshalb sind alle Mitglieder der Kammern dazu aufgerufen, ihre Ideen, Erfahrungen und Erkenntnisse zum Typ-e den Kammern mitzuteilen, um den Prozess begleiten zu können und einen Austausch anzuregen.

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