Die Architektenkammer
Sachsen
Wahlen zur Legislatur 2025–2029
Alle vier Jahre ist es wieder soweit! Die Kammerwahlen stehen an! Gewählt werden zuerst von allen Mitgliedern die Vorsitzenden der Kammergruppen, deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen und die Mitglieder der Vertreterversammlung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der neuen Vertreterversammlung wählen die Vertreterinnen und Vertreter den Vorstand, daraus die Präsidentin bzw. den Präsidenten, zwei Vizepräsident:innen sowie sieben weitere Mitglieder, und die Besetzung der Ausschüsse für die gleiche Legislatur.
Die Kammer lebt von dem Engagement ihrer Mitglieder!
Stellen Sie sich zur Wahl und gehen Sie zur Wahl!
Auf dieser Seite erhalten Sie Step by Step alle aktuellen Informationen zur Wahl für die Legislatur 2025 bis 2029. Hier erfahren Sie rechtzeitig, was Sie wissen und beachten müssen, was, wann und wie gewählt wird und natürlich auch die finalen Wahlergebnisse.
Wichtige Termine zu den Wahlen
21.11.2024 | Versand Wahlrundschreiben des Wahlvorstandes und Auslage der Wählerverzeichnisse – Beginn der Einreichung der Kandidat:innenvorschläge für die Vertreterversammlung, Kammergruppenvorsitzende und stellv. Kammergruppenvorsitzende |
23.12.2024 | Ende der Einreichung der Kandidat:innenvorschläge |
21.01.2025 | Versand der Briefwahlunterlagen = Wahlbeginn |
17.02.2025 | Ende der Briefwahl |
19.02.2025 | Öffentliche Beratung des Wahlvorstandes, Auszählung des Wahlergebnisses |
27.02.2025 | Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Wahl der Vertreterversammlung, Kammergruppenvorsitzenden und stellv. Kammergruppenvorsitzenden im DAB April |
09.05.2025 | Die neugewählten Mitglieder der Vertreterversammlung erhalten die Aufforderung des Wahlvorstandes zur Abgabe von Wahlvorschlägen für den Vorstand und die folgenden Ausschüsse (Ausschuss Bau- und Berufsrecht, Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe, Fortbildungsausschuss, Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Haushaltsausschuss und Schlichtungsausschuss). |
bis 30.05.2025 | Eingang der Wahlvorschläge für den Vorstand und die Ausschüsse beim Wahlvorstand |
03.06.2025 | Feststellung der Kandidatenlisten durch den Wahlvorstand |
13.06.2025 | Konstituierende Vertreterversammlung = Wahlveranstaltung für die Wahl des Vorstandes und der Ausschüsse – aus dem Kreis der gewählten Vorstandsmitglieder werden anschließend der/die Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen und die/der Vorsitzende des Haushaltsausschusses gewählt |
15.07.2025 | Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses für Vorstand, Präsident, Vizepräsident:innen und Vorsitzende/r Haushaltsausschuss sowie der Ausschussvorsitzenden und -mitglieder im DAB Juli/August |
Dank an alle Mandatsträger:innen
An dieser Stelle möchte ich allen Mandatsträger:innen, die mit großem persönlichen Einsatz die Interessen und Belange der sächsischen Architekt:innen und Stadtplaner:innen in der Berufspolitik und in der Selbstverwaltung in den letzten Jahren vertreten haben und auch weiterhin dazu bereit sind, persönlich und im Namen des Vorstandes herzlich danken.
Andreas Wohlfarth, Präsident
STEP 2: Wahlaufruf des Vorstands
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Selbstverwaltung unseres Berufsstands mittels demokratisch legitimierter Gremien ist ein hohes Gut, das unser Mitwirken ermöglicht, aber auch erfordert. Hiermit rufen die Mitglieder des Vorstandes der Architektenkammer Sachsen zur aktiven Beteiligung an den Wahlen für die Legislatur 2025–2029 auf.
Gewählt werden per Briefwahl von allen Mitgliedern:
- Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der 11 Kammergruppen
- Mitglieder der Vertreterversammlung
Für die Arbeit in den Gremien werden engagierte Kolleginnen und Kollegen gesucht. Stellen Sie sich zur Wahl oder beteiligen Sie sich aktiv an der Kandidatengewinnung vom 21. November bis zum 23. Dezember 2024.
Vom 21. Januar 2025 (Wahlbeginn) bis zum 17. Februar 2025 (Wahlende) können Sie Ihre Stimme abgeben.
Die neue Vertreterversammlung wählt dann am 13. Juni 2025:
- die Mitglieder des Vorstandes,
- Vizepräsident:innen und Präsident:in
- den/die Vorsitzende/n des Haushaltsausschusses
- die Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Beisitzer und Mitglieder der weiteren Ausschüsse
Für Mitglieder, die in mehr als einer Fachrichtung eingetragen sind, ist grundsätzlich diejenige Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste maßgebend, welche zuerst erfolgt ist.
Will das Mitglied in einer Fachrichtung wählen oder in dieser kandidieren, in die es später eingetragen worden ist, muss dies der AKS bis zum 22. Oktober 2024 schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung ist für die Wahlen zur Legislatur 2025– 2029 verbindlich.
Berufung Wahlvorstand und Wahlprüfungskommission für die Legislatur 2025–2029
Der Vorstand beruft gemäß § 5 Abs. 1 der Wahlordnung den Wahlvorstand und gemäß § 52 Abs. 1 der Wahlordnung die Wahlprüfungskommission.
Die Berufung erfolgt 12 Wochen vor dem Wahlbeginn und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
WAHLVORSTAND
Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Matthias Döhler, Freier Architekt, Chemnitz
Stellv. Vorsitzender:
Dr.-Ing. Andreas Pirr, Freier Architekt, Dresden
Beisitzer:in:
Dipl.-Ing. Eike Münke, Architekt, Amtsberg
B. Eng. Silvio Pohle, Landschaftsarchitekt, Dresden
Eva-Maria Schäfer, Freie Innenarchitektin, Chemnitz
Manfred Schlomann, Architekt, Pirna
WAHLPRÜFUNGSKOMMISSION
Vorsitzender:
Jens-Peter Huth, Rechtsanwalt, Dresden
Stellv. Vorsitzende:
Silvia Tolkmitt, Rechtsanwältin, Leipzig
Beisitzer:
Dipl.-Ing. (FH) Dirk Zimmermann, Architekt, Bannewitz
M.A. Maik Weber, Architekt, Dresden
stellv. Beisitzer:
Dr.-Ing. Joachim Hanzsch, Architekt, Dresden
Die entsprechenden Einverständniserklärungen liegen vor.
STEP 1: Interessent:innen für den Wahlvorstand und die Wahlprüfungskommission gesucht
Für die kommende Wahlperiode 2025–2029 werden interessierte Kammermitglieder als Beisitzer:in im Wahlvorstand und in der Wahlprüfungskommission gesucht. Diese Mitglieder dürfen nicht der Vertreterversammlung oder dem Vorstand angehören und in keinem weiteren Ausschuss tätig sein.
Der Wahlvorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Dies gilt auch für erforderliche Ersatzwahlen oder Wiederholungswahlen und der Wahlprüfungskommission obliegt die Überprüfung der Wahlen bei vorliegendem Einspruch.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit im Wahlvorstand oder in der Wahlprüfungskommission haben, melden Sie sich bitte bis zum 6. September 2024 in der Geschäftsstelle telefonisch unter 0351 31746-27 oder per E-Mail an dresden©aksachsen·org.