Vertreterversammlung der
Architektenkammer Sachsen

Die Vertreterversammlung ist das Parlament und damit das höchste Organ der Architektenkammer Sachsen. Die Wahl des Gremiums findet alle vier Jahre statt. Stimmberechtigt sind alle Kammermitglieder.
Die Vertreterversammlung wählt den Präsidenten oder die Präsidentin beziehungsweise die Vizepräsident:innen. Sie entscheidet ebenfalls per Wahl über die Zusammensetzung des Vorstands und der Ausschüsse.

Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Beschlüsse über:

  • den Erlass und die Änderung der Satzungen,
  • den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung,
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
  • den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und
  • die Aufnahme von Darlehen sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Mitgliedschaft in Vereinigungen und Verbänden.

Nächste Vertreterversammlung der AKS am 29. November 2024

Die Mitglieder der Vertreterversammlung treffen sich am 29. November 2024, 13:00 Uhr zu ihrer achten Sitzung in der Legislatur 2021–2025 im Haus der Architekten, Goetheallee 37 in Dresden. Themen werden unter anderem die Berichte des Vorstandes und des Versorgungswerkes der AKS, die Änderungen der Wahlordnung sowie der Haushaltsplan 2025 einschließlich Kammerbeitrag 2025 sein.
Wir bitten die Mitglieder der Vertreterversammlung, den Termin vorzumerken. Die Einladung sowie die Beschlussunterlagen werden Ihnen zugesandt.