Wahlprüfungskommission

Gemäß der Wahlordnung der Architektenkammer Sachsen obliegt der Wahlprüfungskommission die Überprüfung der Wahlen. Tätig wird sie, wenn ein Einspruch hinsichtlich der Gültigkeit der Wahlen erfolgte. In diesem Fall muss die Wahlprüfungskommission den vorgebrachten Sachverhalt aufklären.

Vor ihrer Entscheidung ist sie in diesem Zusammenhang berechtigt, sich umfassend zu informieren. Dafür darf sie Auskünfte einholen sowie Zeugen und Sachverständige befragen. Die Wahlprüfungskommission ist bei ihrer Arbeit nicht an Weisungen gebunden.

Zusammensetzung in der Legislatur 2025–2029

Vorsitzender:
Huth, Jens-Peter, Rechtsanwalt, Dresden

stellv. Vorsitzende:
Tolkmitt, Silvia, Rechtsanwältin, Leipzig

Beisitzer:
Weber, Maik, Architekt, Dresden
Zimmermann, Dirk, Architekt, Bannewitz
 
stellv. Beisitzer:
Hanzsch, Joachim, Architekt, Dresden

Kontakt:
Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
Tel.: +49 351 31746-27
marion.clasen©aksachsen·org