Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Er befasst sich mit Themen rund um das Sachverständigenwesen der AKS.

Die Mitglieder der AKS im Gemeinsamen Sachverständigenausschuss der AKS und IKS bilden gleichzeitig die Mitglieder des Sachverständigenausschusses. Weitere Informationen zum Gemeinsamen Sachverständigenausschuss finden Sie unter: