Ehrenausschuss
Die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen unterliegen besonderen gesetzlichen berufsspezifischen Pflichten. Diese sind im Sächsischen Architektengesetz geregelt. So müssen die Mitglieder zum Beispiel eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung besitzen und dürfen sich nicht an wettbewerbswidrigen Verfahren beteiligen. Werden die Berufspflichten schuldhaft verletzt, wird das in einem förmlichen Verfahren vor dem Ehrenausschuss geahndet. Antragsberechtigt für solch ein Verfahren sind die Mitglieder und der Vorstand der AKS. Aber auch Dritte können Berufspflichtverletzungen anzeigen.
Zusammensetzung in der Legislatur 2022–2026
Vorsitzender
Roller, Jürgen, Rechtsanwalt, Dresden
Stellv. Vorsitzender
Weidemann, Jan, Rechtsanwalt, Dresden
Beisitzerin Architektur
Grombach, Silke, Architektin, Freiberg
Stellv. Beisitzerin Innenarchitektur
Reinhold, Katrin, Freie Innenarchitektin, Leipzig
Beisitzerin Landschaftsarchitektur
Fischer, Sabine, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Kurort Hartha
Stellv. Beisitzerin Stadtplanung
Kruse, Kersten, Freie Stadtplanerin, Chemnitz
Kontakt/Info:
Geschäftsstelle Dresden
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
marion.clasen©aksachsen·org