Wie bereits in den vergangenen vier Jahren, bekommen auch Architekturbüros und Architekt:innen (Freiberufler) wieder die Chance, ihre geplanten Investitionen, welche diese innerhalb von 24 Monaten ab 07/2023 vornehmen wollen, sich fördern zu lassen. Das gilt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 10 Mio € Umsatz. Neu ist, dass unter bestimmten Umständen auch Unternehmen bis 249 Mitarbeitern und max. 50 Mio € Umsatz gefördert werden. Die kreisfreien Städte Dresden und Leipzig sind nicht Förderzone.
Die Höhe des Zuschusses hängt in diesem Jahr ab von der Branche, der Größe des Unternehmens und der Region, in der sich die Betriebsstätte befindet, in welcher investiert werden soll. Somit kommt es zu einer Range für den Zuschuss von 10 % bis zu 70 %. Das Gleiche gilt für die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Da Architekturbüros auf der Branchenliste A eingeordnet sind, gibt es für diese keine Obergrenze der max. förderfähigen Kosten. Lediglich für Architekturbüros in den Landkreisen Meißen; Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Mittelsachsen; Erzgebirgskreis; Zwickau und Vogtlandkreis gibt es eine Zuschussobergrenze von 500.000 €.
Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme/ Nachfolge werden mit bis zu 50 % gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens (Umsatzerweiterung etc.) u. a. ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 €. Bestehende Arbeitsplätze sowie die neuen Investitionen müssen mindestens für 5 Jahre im Unternehmen erhalten bleiben.
Gern können Sie sich auch von uns Referenzen von Architekt:innen geben lassen, welche in den letzten vier Jahren durch unsere Betreuung eine solche Förderung erhalten haben.
Die Anträge werden nach dem Windhundprinzip gestellt, das Budget liegt aktuell bei knapp über 100 Mio €, wird aus den Erfahrungen der letzten Jahre schnell verbraucht werden.
Einzelheiten und Besonderheiten finden Sie dazu in der nachfolgenden PDF:
Übersicht Förderprogramm »Regionales Wachstum 2023« (PDF)
Die Informationen wurden bereitgestellt von Betriebsberater und Fördermittelspezialist André Schurig von Bergmeyster GmbH aus Dresden, einem langjährigen Partner beim Sachverständigentag der AKS und der IKS.