Berlin, 09.10.2024: Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Deutschen Bundestag fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen eines gemeinsamen Appells die Streichung des § 246e aus dem Gesetzentwurf. Der geplante § 246e soll weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschleunigen. Aus Sicht der Autor:innen droht § 246e jedoch Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken. § 246e torpediert eine nachhaltige Stadtentwicklung und droht so die Qualität des Wohnraums zu beeinträchtigen und das soziale Gefüge in unseren Städten zu destabilisieren.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist dringend notwendig, muss aber im Einklang mit sozialen Belangen und dem Schutz der Umwelt erfolgen. Dies erfordert dringende und umfassende Reformen, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen. Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen Innenentwicklung, der Sanierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden und der intelligenten Nachverdichtung liegen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ohne die Umwelt weiter zu belasten.
Die Hauptkritikpunkte an dem geplanten Paragrafen 246e des BauGB sind:
- Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum: §246e enthält keine klaren Vorgaben zur sozialen Wohnraumförderung und erleichtert das Umgehen bestehender Schutzmechanismen.
- Türöffner für Bodenspekulation: Die Regelung begünstigt spekulative Investor:innen und führt zu steigenden Bodenpreisen und Verdrängung, während bezahlbare Wohnprojekte vernachlässigt werden.
- Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung: Der Schutz wertvoller Grün- und Agrarflächen wird geschwächt, was die Zersiedelung vorantreibt und ökologische Ziele gefährdet.
- Angriff auf kommunale Selbstverwaltung: Die Regelung schwächt die Rolle der Kommunen in der Planung und Entscheidungsfindung und könnte zu Entscheidungen führen, die nicht im Interesse der betroffenen Gemeinden sind.
„Die Einführung des § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der demokratischen Grundsätze der Stadtentwicklung auf. Durch diesen Paragrafen werden nicht nur Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger und relevanten Akteur eingeschränkt, auch die Planungshoheit der Kommunen wird geschwächt. Kommunen verlieren ihre zentrale Rolle als Gestalter einer nachhaltigen Stadtentwicklung, während die Entscheidung auf Genehmigungsbehörden verlagert wird, denen teils die lokale Expertise fehlt. Dies konterkariert vorausgegangene langfristige Planungsprozesse in den Kommunen“, so Ines Senftleben, Stadtplanerin und Vizepräsidentin der Architektenkammer Sachsen.
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