2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend
Ab 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen – auch Architektur- und Ingenieurbüros – im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ordnungsgemäß archivieren können. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es bis einschließlich 2027 noch Übergangsregelungen.
Format
E-Rechnungen sind dann in einem speziellen XML-Format (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) zu erstellen, zu empfangen und zu verarbeiten. Die auf XML basierenden Standards ermöglichen ein einheitliches, maschinell lesbares und automatisch zu verarbeitendes Format. Rechnungen, die im PDF-Format per E-Mail versandt werden, zählen nicht als E-Rechnung!
Umsetzung
Viele der üblichen Buchhaltungs- und Büromanagement-Software sowie AVA-Anwendungen enthalten bereits Lösungen zur Erstellung, Empfang und Archivierung von E-Rechnungen. Prüfen Sie, ob Ihre Softwarelösung die erforderlichen Formate unterstützt oder ob Sie neue Software oder zusätzliche Funktionen benötigen.
Die Einführung der E-Rechnung bietet die Chance die eigenen Prozesse zu optimieren und die Potentiale der Digitalisierung durch eine vollständige Automatisierung auszuschöpfen. Betrachten Sie Ihre gesamten Rechnungsworkflows und sprechen Sie mit Ihrer IT, Ihrer Buchhaltung und Ihrem Steuerbüro, wie diese durch die E-Rechnung effizient gestaltet werden können.
Weiterführende Informationen
Informationsseite der Bundesarchitektenkammer (BAK) zur E-Rechnung
Info-Portal des Bundes zur E-Rechnung
Informationsseite des Freistaates Sachsen zur E-Rechnung