Derzeit erreichen uns aus der Mitgliedschaft zahlreiche Rückmeldungen und kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem aktuellen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für die Modernisierung des Schul- und Kita-Netzes der Stadt Leipzig (EU-Bekanntmachung 695117-2024).
Für uns als Architektenkammer ist es von Belang, auf das noch laufendende Verfahren im Interesse unserer Mitgliedschaft einzuwirken, um möglichst ein qualifiziertes Vergabeverfahren zu erreichen und um ferner Teilnehmer-Rügen vorzubeugen. Auf folgende rügefähige Aspekte haben wir die Stadt Leipzig hingewiesen:
Referenzen:
Die maximale Anzahl der vorzulegenden Referenzen legt für Bewerber den Schluss nahe, dass mehr eingereichte Referenzen automatisch zu einer besseren Wertung führen. Diejenigen Büros, die diese hohen Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen, bleiben somit für die Dauer der Vereinbarung im Wesentlichen ausgeschlossen, was die Gleichbehandlung beeinträchtigt. Sie werden jeglicher Marktchancen beraubt, was einer kleinteiligen und mittelstandsfreundlichen Vergabe entgegensteht.
Auswahl der Bewerber:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt u.a. anhand der Bewertung der vorgelegten vergleichbaren Referenzen. Folglich sollen Referenzen vorrangig berücksichtigt werden, die dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftragsgegenstand näherkommen. Für die Bewertung existiert allerdings keine Wertungsmatrix. Unklar ist insofern, anhand welcher Kriterien und Gewichtungen die Bewertung erfolgt. Die Auswahlentscheidung ist damit intransparent, nicht nachvollziehbar und erhöht die Gefahr der Willkür.
Wir haben die Stadt Leipzig aufgefordert, die Verfahrensbedingungen im Sinne unserer Anmerkungen zu überprüfen und anzupassen, um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen.